Um die Sicherheit von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Mitarbeitenden in Asylzentren zu verbessen, will das Parlament verschiedene Massnahmen gesetzlich festhalten.

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Das Parlament will nach Sicherheitsvorfällen in und um Bundesasylzentren handeln. Es hat verschiedene in der Praxis gelebte Disziplinarmassnahmen gesetzlich verankert. Zusätzlich sollen der Anwendungsbereich und die Instrumente der Behörden ausgeweitet werden.

Änderungen im Asylgesetz

Mit 38 zu 0 Stimmen sagte der Ständerat am Mittwoch als Zweitrat Ja zu verschiedenen Änderungen im Asylgesetz. Diese sollen die Sicherheit von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie von Mitarbeitenden in Bundesasylzentren sowie in Unterkünften an Flughäfen verbessern. Klar geregelt werden sollen insbesondere der Einsatz von polizeilichem Zwang oder polizeilichen Massnahmen sowie die Disziplinarmassnahmen.

In den Details schuf die kleine Kammer mehrere Differenzen zum Nationalrat. So soll vertieft geprüft werden, welche Waffen die Sicherheitsbehörden in Asylzentren im Ernstfall anwenden dürfen. Ausserdem beschloss er, dass renitente Asylsuchende während höchstens zehn Tagen aus den allgemein zugänglichen Räumen verbannt werden können. Der Bundesrat sieht eine Höchstdauer für die Disziplinarmassnahme von 72 Stunden vor. Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat. (sda/bearbeitet von nap)

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