Das Parlament will keine systematische Verwahrung von Wiederholungstätern bei schweren Verbrechen. Der Nationalrat ist bei der Revision des Strafgesetzbuchs auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt. Noch umstritten ist die Höchststrafe für Mord im Jugendstrafrecht.

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Die grosse Kammer hielt am Donnerstag bei der Reform des Jugendstrafgesetzes an einer gewichtigen Differenz zum Ständerat fest. Sie will die Höchststrafe für Mord im Jugendstrafrecht von vier auf sechs Jahre erhöhen.

Hinsichtlich der Verwahrung von erwachsenen Wiederholungstätern schloss sich der Nationalrat dem Beschluss des Ständerats an. Demnach sollen die Voraussetzungen für systematische Verwahrungen nicht erweitert werden auf Personen, die zum zweiten Mal einen Mord, eine vorsätzliche Tötung oder eine Vergewaltigung begangen haben.

Die Mehrheit argumentierte, dass ein solcher Automatismus nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar wäre. Auch könnte die neue Regel dazu führen, dass therapierbare Straftäter keine Behandlung erhalten würden.  © Keystone-SDA

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