Mit der Zusammenlegung von Zoll und Grenzsicherheit soll das Zollgesetz neu geregelt werden. Das Parlament stimmt dem Vorhaben nun im Wesentlichen zu.

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Das Parlament stellt sich im Wesentlichen hinter das totalrevidierte Zollgesetz, das unter anderem die Bewaffnung von Angestellten des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit regelt. In verschiedenen Fragen verbleiben noch Differenzen.

Der Ständerat verabschiedete die Vorlage am Dienstag mit 33 zu 0 Stimmen mit vier Enthaltungen. Der Nationalrat hatte dies in der Frühjahrssession getan, mit 102 zu 62 Stimmen bei 8 Enthaltungen. Er ist nun wieder am Zug.

Rechtlicher Rahmen für Zusammenlegung von Zoll und Grenzwache

Eine grundlegende Überarbeitung der rechtlichen Regeln zum Zollwesen sei nötig, sagte Thierry Burkart (FDP/AG) namens der Mehrheit der Wirtschaftskommission. Die Zusammenlegung von Zoll und Grenzwache brauche einen rechtlichen Rahmen. Auch gebe es den Wunsch nach vereinfachten Zollverfahren.

Beschlossen ist etwa, dass Mitarbeitende des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) bei Kontrollen Waffen tragen können. Voraussetzung dafür ist, dass sie bei dieser Arbeit besonderen Bedrohungen ausgesetzt sein können und eine entsprechende Ausbildung absolviert haben. (SDA/bearbeitet von aks)

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