Die Ständeratskommission startet Abklärungen zu den Unterschriftenfälschungen bei Volksinitiativen. Es werde abgeklärt, "ob und wie die Bundeskanzlei ihre Aufgabe in diesem Bereich wahrgenommen hat".
Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) hat Abklärungen im Zusammenhang mit den mutmasslichen Fälschungen von Unterschriften bei Volksinitiativen eingeleitet. Im Fokus steht die Rolle der Bundeskanzlei.
Anfang Woche war nach einer Tamedia-Recherche bekannt geworden, dass kommerzielle Unternehmen beim Sammeln von Unterschriften für Volksinitiativen betrogen haben sollen. Es geht um mutmasslich Tausende gefälschte Unterschriften, falsche Adressen, Geburtsdaten oder kopierte Namen. Die Bundesanwaltschaft ermittelt.
Aufgrund dieser Informationen habe die GPK-S den Handlungsbedarf seitens der parlamentarischen Oberaufsicht geprüft und bejaht, teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Es werde abgeklärt, "ob und wie die Bundeskanzlei ihre Aufgabe in diesem Bereich wahrgenommen hat". Die zuständige Subkommission der GPK-S werde die Bundeskanzlei hierzu in einem ersten Schritt nächstens anhören.
Auch Nationalratskommission will Klarheit
Am Donnerstag hatte bereits die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) Klarheit verlangt. Sie lud die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) ein, den Fall genauer zu untersuchen. Die Untersuchung der GPK-N solle zeigen, wo Probleme lägen und wo die SPK-N gegebenenfalls tätig werden könnte.
Die Kommission diskutierte auch verschiedene Anträge für Gesetzesänderungen, lehnte diese aber vorerst ab. Zunächst sollten die verschiedenen Strafuntersuchungen abgewartet werden.
Im "Tagesgespräch" von Schweizer Radio SRF kündigte Bundeskanzler Viktor Rossi am Donnerstag ein vertieftes Monitoring der Unterschriftensammlungen an. Zurzeit habe man keinen Überblick darüber, wie viele gefälschte Unterschriften auf Gemeindeebene festgestellt würden. Man wolle ein besseres Bild darüber bekommen. Dann könnten die Strafverfolgungsbehörden gezielt vorgehen. (sda/bearbeitet von mbo)
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