Der Prozess gegen den deutschen ehemaligen Milliardär und Fondsmanager Florian Homm vor dem Bundesstrafgericht war rechtmässig.
Entscheidung im Fall Homm gefallen: Nach Ansicht des Bundesgerichts hat das Gericht in Bellinzona keinen Formfehler begangen.
Die Aufhebung des Schuldspruchs aufgrund einer nicht ordnungsgemässen Vorladung sei deshalb nicht gerechtfertigt, stellte das Bundesgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil fest.
Homm zu Freiheitsstrafe verurteilt
Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts hatte die Verurteilung des Finanzjongleurs und dreier weiterer Angeklagter Mitte September 2023 annulliert. Es war der Ansicht, dass die Vorladung zur Hauptverhandlung im Januar 2021 nicht korrekt erfolgt war. Der Prozess fand in Abwesenheit des Angeklagten statt.
Dem 64-jährigen Homm wird vorgeworfen, in den USA Investoren um 200 Millionen Franken betrogen haben. 2007 brach sein Hedgefonds zusammen. Das Bundesstrafgericht verurteilte ihn 2021 zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten. Davon sollte er 18 Monate verbüssen. (SDA/lag)
© Keystone-SDA
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