Am Dienstag hat der Prozess um ein Tötungsdelikt am Bezirksgericht Weinfelden begonnen. Kurz darauf verlangte das Gericht eine Überarbeitung der Anklageschrift. Der Prozess wurde abgebrochen.
Der Prozess um ein Tötungsdelikt am Bezirksgericht Weinfelden (Kanton Thurgau) ist am Dienstagvormittag kurz nach Beginn abgebrochen worden. Das Gericht verlangte eine Überarbeitung der Anklageschrift. Der Tatablauf stimme nicht mit dem Ergebnis der Befragungen zusammen.
"Die Anklageschrift weist relevante Fehler auf und sie stimmt nicht mit der Beweiserhebung im Vorverfahren überein", sagte der vorsitzende Richter zu Beginn der Verhandlung. Auch ein rechtsmedizinisches Gutachten widerspreche den Darstellungen in der Anklageschrift.
Staatsanwaltschaft soll Anklage überarbeiten
Das Gericht forderte die Staatsanwaltschaft auf, die Anklage zu überarbeiten. Um ein sauberes Verfahren zu garantieren gebe es keine Alternative, als die Anklageschrift zurückzuweisen. Der Prozess wurde deshalb abgebrochen.
Ein 44-jähriger Mann muss sich wegen des Todes seiner Frau verantworten. Er soll in der Wohnung mehrere Male auf sie eingestochen haben. Die Staatsanwaltschaft forderte in der Anklageschrift eine Verurteilung wegen Mord. (SDA/bearbeitet von aks)
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