Welche Rechte hat der Erzeuger eines Fötus? Und wie steht es um das ungeborene Leben? Das Schweizer Gericht hat nun eine wegweisende Entscheidung getroffen.
Der Erzeuger eines abgetriebenen Fötus ist nicht berechtigt, die Einstellung des Strafverfahrens gegen die Mutter wegen strafbaren Schwangerschaftsabbruchs anzufechten. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Mannes aus dem Kanton Freiburg abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hatte vor dem höchsten Schweizer Gericht geltend gemacht, dass er als Kindsvater des von seiner Freundin abgetriebenen Fötus als "Opfer" zu betrachten, womit ihm das Recht zukomme, gegen die Einstellung des Verfahrens vorzugehen. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervor.
Kindsvater nicht zur Klage berechtigt
Zur Beschwerde berechtigt ist laut Bundesgericht, wer selber Träger des von der entsprechenden Strafbestimmung geschützten Rechtsguts oder Angehöriger des Opfers ist. Beides liege nicht vor.
Das geschützte Rechtsgut in der Bestimmung des Strafgesetzbuches sei das menschliche Leben während der Schwangerschaft. Dieses besitzt gemäss den Erwägungen des Gerichts jedoch keine eigene Rechtspersönlichkeit. Deshalb sei das ungeborene Leben auch kein Opfer im Rechtssinne. (SDA/lag)
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