Der Bundesrat will die Erwerbstätigkeit von Menschen fördern, die aus der Ukraine geflüchtet sind. So sollen Schutzbedürftige beispielsweise den Kanton wechseln können.
Aus der Ukraine geflüchtete Personen sollen in der Schweiz vermehrt einer Arbeit nachgehen können. Das will der Bundesrat. Erwerbstätige Schutzbedürftige sollen künftig den Kanton wechseln können, um so Arbeitsstellen in der ganzen Schweiz anzunehmen.
Weniger Hürden für Erwerbstätigkeit
Um administrative Hürden abzubauen, soll die bisherige Bewilligungspflicht für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in eine einfache Meldepflicht umgewandelt werden, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Ausserdem sollen Arbeitslose mit Schutzstatus S neu bei öffentlichen Arbeitsvermittlungen angemeldet werden müssen. Weiter sollen Schutzbedürftige zur Teilnahme an Massnahmen zur beruflichen Ein- oder Wiedereingliederung verpflichtet werden können.
Der Bundesrat will ebenfalls die Arbeitsmarktzulassung von in der Schweiz ausgebildeten Drittstaatsangehörigen erleichtern, hiess es weiter. Um obige Massnahmen zu vollziehen, hat die Landesregierung die Vernehmlassung zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes, des Asylgesetzes sowie zweier Verordnungen eröffnet. (SDA/bearbeitet von ng)