Wenn man als Hooligan in einer Datenbank registriert ist, soll man künftig kein Ticket mehr für Fussballspiele und andere Sportveranstaltungen kaufen können.
Wer in der Hooligan-Datenbank Hoogan registriert ist, soll kein Ticket mehr für Sportveranstaltungen kaufen dürfen. Der Ständerat fordert dafür die nötigen Rechtsgrundlagen, trotz Datenschutz-Bedenken des Bundesrates. Der Nationalrat hat noch zu entscheiden.
Mit 29 zu 14 Stimmen sagte der Ständerat am Mittwoch Ja zu einer Motion seiner Sicherheitspolitischen Kommission (SIK-S). Anlass für diese sei ein Entscheid der Justiz- und Polizeidirektoren der Kantone, personalisierte Tickets künftig auch gegen den Willen der Clubs einzuführen, so die SIK. Das Hooligan-Konkordat solle revidiert werden.
Bundesrat lehnt Motion ab
Dazu brauche es eine Anpassung der einschlägigen bundesrechtlichen Bestimmungen, schrieb die SIK-S. In Zukunft solle schon beim Ticketkauf ein Abgleich zwischen der Käuferin oder dem Käufer und der Datenbank möglich sein.
Der Bundesrat lehnte die Motion ab. Zur Vermeidung von Gewaltexzessen seien neben personalisierten Tickets Kontrollen in den Stadien nötig, schrieb er. Entscheidend sei nicht, wer ein Ticket kauft, sondern wer am Stadion-Eingang stehe. (sda/bearbeitet von nap)
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