Ein unter anderem wegen Beteiligung an der kriminellen Organisation Islamischer Staat (IS) verurteilter Iraker wird aus der Ausschaffungshaft entlassen. Das Obergericht des Kantons Schaffhausen hat eine Beschwerde gutgeheissen.

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Der Mann hatte vom gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel gegen den erstinstanzlichen Ausweisungsentscheid Gebrauch gemacht. Dieses Verfahren sei vom Bundesverwaltungsgericht "nicht zeitnah" erledigt worden, teilte das Obergericht Schaffhausen am Dienstag mit. Die dadurch entstandene Verzögerung des Vollzugs dürfe dem Beschwerdeführer nicht als mangelhafte Kooperation zugerechnet werden, schreibt das Gericht weiter

Eine Überschreitung der gesetzlichen Regelhöchstdauer der Ausschaffungshaft sei daher unzulässig, so das Gericht. Anders als im Oktober 2024 entschied das Obergericht nun, die Haft zu beenden.  © Keystone-SDA