Das Schaffhauser Obergericht hat die Beschwerde gegen die Wahl von Ständerat Simon Stocker (SP) abgelehnt. Der Beschwerdeführer zog in Zweifel, ob Stockers Wohnsitz wirklich in Schaffhausen liegt. Stocker wohnt zwar auch in Zürich, wo seine Familie lebt, doch das Gericht sah darin keinen Widerspruch. Der Beschwerdeführer erwägt, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen.
Das Obergericht schreibt in seinem Urteil, das am Mittwoch publiziert wurde, dass Stocker seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Wahl in Schaffhausen hatte. Die Beschwerde sei deshalb unbegründet.
Geht es vor dem Bundesgericht weiter?
Stockers Familie wohnt in Zürich, er mietet aber auch eine Wohnung in Schaffhausen. Der Beschwerdeführer argumentierte vor Gericht, dass der Lebensmittelpunkt dort sei, wo die Kinder wohnen würden.
Das Urteil könnte noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. Der Anwalt des Beschwerdeführers lässt auf Anfrage von Keystone-SDA offen, ob das passieren wird. (SDA/phs)
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.