Der Schaffhauser Regierungsrat hat eine Wahlbeschwerde gegen den neu gewählten Ständerat Simon Stocker (SP) abgewiesen. Die Beschwerdeführer machten geltend, Stocker habe seinen Lebensmittelpunkt nicht im Kanton Schaffhausen und sei deshalb gar nicht wählbar.

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Der Regierungsrat hat die Beschwerde abgewiesen und ihr auch keine aufschiebende Wirkung gegeben, wie er am Dienstag mitteilte. Der am Montag als Ständerat vereidigte Stocker kann also weiterhin an der Session teilnehmen.

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Er kann an das Schaffhauser Obergericht und danach an das Bundesgericht weitergezogen werden.  © Keystone-SDA

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