Die Wahlbeschwerde gegen den Schaffhauser Ständerat Simon Stocker (SP) wird ein Fall fürs Bundesgericht. Der Beschwerdeführer zieht den Fall weiter. Er ist überzeugt, dass Stocker zum Zeitpunkt der Wahl seinen Wohnsitz nicht in Schaffhausen, sondern in Zürich hatte.

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Der Anwalt des Beschwerdeführers teilte am Freitag mit, dass er den Fall nach Lausanne weitergezogen habe.

Das Schaffhauser Obergericht hatte am 10. Juli bekannt gegeben, dass es die Wahlbeschwerde gegen Stocker ablehne. Dieser habe seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Wahl in Schaffhausen gehabt - obwohl Frau und Kind in Zürich gemeldet gewesen seien.

Stocker hatte sich bei den Wahlen im Herbst 2023 überraschend gegen den Bisherigen Thomas Minder (parteilos) durchgesetzt. Der Beschwerdeführer, der namentlich nicht genannt werden will, verfasste im Wahlkampf mehrere Leserbriefe zugunsten von Minder. Zudem hat er laut eigenen Aussagen zwei Mal für diesen Flyer verteilt. Er sei aber nicht Mitglied seines Wahlkomitees gewesen.  © Keystone-SDA

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