Ein Kleinkind stirbt in der Obhut des Partners seiner Mutter. Nun muss der 29-Jährige für viele Jahre ins Gefängnis.
Das Obergericht des Kantons Zürich hat am Donnerstag einen 29-jährigen Mann der vorsätzlichen Tötung und einiger Nebendelikte schuldig gesprochen. Es erliess eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Zudem ordnete es 13 Jahre Landesverweisung an.
Zusätzlich zur Freiheitsstrafe sprach das Gericht eine bedingte Geldstrafe und eine Busse aus. Die Oberrichter zweifelten nicht, dass der Deutsche Anfang Juni 2021 den 20 Monate alten Sohn seiner neuen Freundin so heftig schüttelte, dass der Kleine ein tödliches Schädel-Hirn-Trauma erlitt. Es sprach ihn auch wegen einfacher und versuchter schwerer Körperverletzung sowie Drogenvergehen schuldig.
Obergericht verhängt schärferes Urteil als Bezirksgerichts
Mit seinem Urteil verschärfte das Obergericht die erstinstanzlich vom Bezirksgerichts Winterthur im September 2023 verhängte Strafe. Dieses hatte den Mann zu zwölf Jahren und drei Monaten Freiheitsentzug, eine bedingte Geldstrafe und eine Busse verurteilt und elf Jahre Landesverweisung angeordnet.
Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren und eine 13-jährige Landesverweisung verlangt. (sda/bearbeitet von mbo)