Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen drei mutmassliche russische Agenten. Sie sollen gegen mehrere Gesetze verstossen haben. Einer davon, ein Diplomat, wurde zur Verhaftung ausgeschrieben.
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) erteilte in dem heiklen Fall der Bundesanwaltschaft (BA) eine Ermächtigung zur Strafverfolgung, wie die BA der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Samstag auf Anfrage mitteilte. Sie bestätigte Informationen des "Tages-Anzeigers".
Die BA führte zusammen mit dem Bundesamt für Polizei (Fedpol) und der Polizei bereits vor dem Entscheid Hausdurchsuchungen in mehreren Kantonen durch. Die Männer sollen gegen das Kriegsmaterialgesetz, das Embargogesetz und gegen das Güterkontrollgesetz verstossen haben.
Immunität soll aufgehoben werden
Bei einer der drei beschuldigten Personen habe die BA beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) um eine Aufhebung der Immunität gebeten, hiess es. Die diplomatische Immunität sei mit der definitiven Ausreise der Person erloschen. Diese Person wurde zur Verhaftung ausgeschrieben.
Der Nachrichtendienst des Bundes hatte laut dem "Tages-Anzeiger" einen in Bern stationierten Vertreter Russlands observiert. Der akkreditierte Diplomat soll ein Agent gewesen sein, der Waffen und anderes potenziell gefährliches Material beschaffen wollte. Der Agent unter diplomatischer Tarnung verliess demnach die Schweiz, nachdem die Schweiz dies von Russland verlangt hatte. (sda/the)
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.