Angesichts der fortbestehenden Gefahr einer Energiemangellage im Winter ergreift die Schweiz Massnahmen. Der Bundesrat plant, diese gesetzlich zu verankern, um die Energieversorgung zu sichern.

Mehr Schweiz-Themen finden Sie hier

Das Risiko einer Energiemangellage im Winter besteht in der Schweiz nach wie vor. Der Bundesrat will zur Absicherung Massnahmen gesetzlich verankern, darunter eine thermische Reserve.

Über die gesetzliche Verankerung der Massnahmen, die der Bundesrat zur Verhinderung von Mangellagen vorschlägt, kann nun das Parlament entscheiden. Am Freitag verabschiedete die Landesregierung eine Botschaft an die Räte.

Produktion von Winterstrom gezielt fördern

Es geht um Änderungen im Stromversorgungsgesetz, im Energiegesetz und im CO2-Gesetz. Die Herausforderungen, um in den Wintern genügend Strom zu haben, blieben hoch, schreibt der Bundesrat. Er will deshalb die Produktion von Winterstrom gezielt fördern können.

Rechtliche Grundlage der Stromreserve im Winterhalbjahr ist die bis Ende 2026 befristete Winterreserveverordnung. Sie regelt den Einsatz der Wasserkraftreserve sowie einer ergänzenden thermischen Reserve. Diese besteht aus Reservekraftwerken, gepoolten Notstromgruppen und Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen (WKK-Anlagen). (SDA/phs)

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.