Die Schweiz darf eine in Deutschland wegen Unterstützung der Kommunistischen Partei der Türkei verurteilte Türkin in das nördliche Nachbarland überweisen. Die seit bald 20 Jahren in Deutschland lebende Ärztin, hat im Januar in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt.

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Ihre Freiheitsstrafe hat die Frau längst verbüsst. Mit einem Bescheid von Ende Juli 2023 wurde sie aus Deutschland ausgewiesen. Im Rahmen ihrer Verurteilung war ihr ein Einreise- und Aufenthaltsverbot von 20 Jahren auferlegt worden. Am 28. Januar reiste sie direkt von Deutschland in die Schweiz und stellte ein Asylgesuch. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor.

Das Gericht stützt den Entscheid des Staatssekretariats für Migration, wonach Deutschland für die Behandlung des Asylgesuchs zuständig sei. Dies ergebe sich aus der Dublin-III-Verordnung. Es gebe weder völkerrechtliche Verpflichtungen noch humanitäre Gründe, die eine Zuständigkeit der Schweiz begründen würden. Deutschland hat die Übernahme bestätigt. Das Urteil ist rechtskräftig.  © Keystone-SDA

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