Wenn die Erde bebt und dadurch Schäden entstehen, sollen künftig Grundeigentümer zur Kasse gebeten werden. Der Vorschlag stösst auf scharfe Kritik.
Nach einem schweren Erdbeben in der Schweiz sollen Hausbesitzende laut dem Bundesrat im Umfang von maximal 0,7 Prozent der Gebäudeversicherungssumme einen Beitrag an die Schäden leisten. Eine diesbezügliche Botschaft will der Bund bis Ende 2024 erarbeiten.
Damit würden im Fall eines Erdbebens rund 22 Milliarden Franken für die Deckung von Schäden zur Verfügung stehen, schrieb der Bundesrat am Mittwoch.
Scharfe Kritik an Vorschlag
Der Vorschlag, Grundeigentümer bei einem Erdbeben an den Kosten zur Deckung von Gebäudeschäden zu beteiligen, stiess in der Vernehmlassung bei der SVP, sowie dem Hauseigentümer- und dem Versicherungsverband auf komplette Ablehnung. Ganz anders sah es eine Mehrheit der Kantone sowie die Gebäudeversicherungen, die Grünen und die Berggebiete.
Der Bundesrat will indes darauf verzichten, eine zusätzliche Bundeskompetenz zum Schutz von Personen und Sachwerten im Fall eines Erdbebens in der Verfassung zu verankern, wie er weiter mitteilte.
Mehrere Kantone hatten sich im Vorfeld gegen eine neue Bundeskompetenz für die Erdbebenvorsorge ausgesprochen. (SDA/bearbeitet von lag)
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