Wer sich in der Schweiz gegen Tollwut impfen lassen will, könnte eine Absage erhalten. Es herrscht ein grosser Mangel an Impfstoffen. Diese sollen nur noch für lebenswichtige Behandlungen abgegeben werden.
Der Schweiz mangelt es an Impfstoffen gegen Tollwut. Bis Februar 2026 werden Tollwut-Impfstoffe aus den Pflichtlagern daher nur noch für lebenswichtige Behandlungen abgegeben, wie das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) am Freitag mitteilte.
Im Fokus stünden dabei beruflich exponierte Personen und Menschen, die von einem Tier gebissen wurden, teilte das BWL weiter mit. Für die Reisemedizin wird in dieser Zeit kein Tollwut-Impfstoff aus den Pflichtlagern zur Verfügung stehen. In einer normalen Versorgungslage entfalle ein grösserer Teil der Tollwut-Impfstoffe auf die Reisemedizin, hiess es weiter.
Nachschub bei Impfstoffen verzögert
In der Schweiz gibt es zwei Anbieter solcher Impfstoffe. Beide müssen laut BWL seit Ende 2023 auf die Pflichtlager zurückgreifen. Der Nachschub sei verzögert – und es bestehe eine weltweite Knappheit. Bis die Engpässe überwunden seien, müsse deshalb die Pflichtlagerware ausreichen.
Die Verordnung über die Pflichtlagerfreigabe von Impfstoffen der Humanmedizin wurde entsprechend angepasst. Sie tritt am 26. Februar 2024 in Kraft. (SDA/tas)
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