Die Schweizerische Nationalbank ändert die Regeln bei der Verzinsung. Auf die aktuelle geldpolitischen Ausrichtung soll das keine Auswirkungen haben.

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Die Schweizerische Nationalbank (SNB) nimmt verschiedene Anpassungen bei der Verzinsung der sogenannten Sichtguthaben vor. An der geldpolitischen Ausrichtung ändere dies nichts, betonte die SNB am Montag in einer Mitteilung.

An der aktuellen geldpolitischen Ausrichtung ändere sich durch die Anpassungen nichts, betonte die SNB. Die Anpassungen sollen laut der SNB vielmehr eine weiterhin effektive Umsetzung der Geldpolitik sicherstellen

Die SNB reduziert konkret etwa den Faktor für die Limite, die bei der abgestuften Verzinsung der Sichtguthaben zur Anwendung kommt. Per Anfang Dezember werde dieser von 28 auf 25 gesenkt.

Auf Sichtguthaben bis zu dieser Limite kommt der SNB-Leitzins zur Anwendung, wie es weiter hiess. Sichtguthaben über der Limite werden zum SNB-Leitzins abzüglich eines Zinsabschlags von 0,5 Prozentpunkten verzinst. Die Berechnungsgrundlage der Limiten bleibt laut SNB unverändert.

Ausserdem werden Sichtguthaben, die zur Erfüllung der Mindestreserven gehalten werden, nicht mehr verzinst, so das Communiqué weiter.

Keine Änderung der Geldpolitik

An der aktuellen geldpolitischen Ausrichtung ändere sich durch die Anpassungen nichts, betonte die SNB. Die Anpassungen sollen laut der SNB vielmehr eine weiterhin effektive Umsetzung der Geldpolitik sicherstellen. Und sie sollen die Zinskosten der Nationalbank senken.

Das Total der Sichtguthaben bei der Nationalbank umfasst als grössten Posten die Girokonten inländischer Banken. Diese Sichtkonten bilden die Grundlage für die Steuerung der Liquidität am Frankengeldmarkt durch die Nationalbank. Über die Verzinsung der Sichtguthaben beeinflusst die Nationalbank somit das Zinsniveau am Geldmarkt.

Die Nationalbank überprüft die Verzinsung der Sichtguthaben grundsätzlich regelmässig und nimmt bei Bedarf jeweils Anpassungen vor. Zu grösseren Veränderungen war es diesbezüglich beim Abschied von den Negativzinsen gekommen. Damals führte die SNB etwa einen "umgekehrten Freibetrag" für Banken ein. (SDA/aks)

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