Auf inländische Banken kommt eine Änderung zu: Die SNB passt die Nationalbankverordnung an.

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Die Schweizerische Nationalbank (SNB) erhöht die Mindestreserveerfordernisse für inländische Banken. Dazu passt sie die Nationalbankverordnung per 1. Juli 2024 an.

Konkret fliessen laut Mitteilung vom Montag die Verpflichtungen aus kündbaren Kundeneinlagen (ohne gebundene Vorsorgegelder) künftig vollständig in die Berechnung des Mindestreserveerfordernisses ein, wie die anderen massgeblichen Verbindlichkeiten auch. Damit werde die bisher geltende Ausnahme, dass nur 20 Prozent dieser Verpflichtungen für die Berechnung zu berücksichtigen sind, aufgehoben. Die SNB hebt ausserdem den Mindestreservesatz auf neu 4 Prozent von zuvor 2,5 Prozent an.

Zinsaufwand der Nationalbank sinkt

Die SNB will damit eine "weiterhin effektive und effiziente Umsetzung der Geldpolitik" sichern, wie sie schreibt. Da Sichtguthaben der Banken, die zur Erfüllung des Mindestreserveerfordernisses gehalten würden, nicht verzinst werden, sinke der Zinsaufwand der Nationalbank. Die Anpassungen beeinflussen die aktuelle geldpolitische Ausrichtung nicht.

Im vergangenen Jahr erzielte die SNB einen Verlust auf ihren Frankenpositionen von 8,5 Milliarden Franken, der zu einem wesentlichen Teil (7,4 Milliarden) aus der Verzinsung der Girokontoguthaben der Banken stammte. (SDA/tas)

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