Für die finanzielle Schieflage des Spitals Wetzikon haben die Verantwortlichen bisher keine Lösung gefunden. Wie die Aktionärsgemeinden am Donnerstag mitteilten, geht das Spital deshalb in Nachlassstundung.

Mehr Schweiz-Themen finden Sie hier

Das Gesuch des Spitals um Nachlassstundung sei vom Gericht bewilligt worden. Diese Entwicklung sei zu befürchten gewesen, allerdings sei es sehr bedauerlich, dass keine andere Lösung gefunden worden sei.

Die Aktionärsgemeinden betonen in ihrer Mitteilung, dass der Rettungsdienst Regio 144 sichergestellt sei.

Eine Nachlassstundung bedeutet, dass ein Unternehmen für einen gewissen Zeitraum nicht betrieben werden kann. Während dieser Zeit kann das Unternehmen Sanierungsmöglichkeiten prüfen und umsetzen.  © Keystone-SDA

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.