Das Kantonsgericht St. Gallen hat am Mittwoch ein Urteil wegen fahrlässiger Tötung gegen einen Chirurgen bestätigt. Das Gericht sieht die Verantwortung für den Tod einer Patientin wie die Vorinstanz beim Arzt. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.
Das Kantonsgericht wies die Berufung ab und bestätigte den Entscheid des Kreisgerichts See-Gaster, wie aus dem Urteil hervorgeht. Damit sieht es auch das Kantonsgericht als erwiesen an, dass eine Frau 2017 nach einer Operation in einem St. Galler Spital aufgrund eines Behandlungsfehlers des Chirurgen verblutete.
Der Chirurg hatte beim Berufungsprozess am Dienstag argumentiert, er habe keinen Behandlungsfehler begangen. Stattdessen seien Clips, welche die Schlagader nach einer Gallenblasenoperation hätten schliessen sollen, mangelhaft gewesen.
2021 hatte das Kreisgericht See-Gaster den Arzt wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 400 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren. © Keystone-SDA
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