In der Schweiz soll ab 2026 der elektronische Identifikationsnachweis eingeführt werden - sie soll künftig zum Beispiel bei Behördengängen zum Einsatz kommen. 2021 wurde eine private Lösung abgelehnt, nun soll eine staatliche Lösung für die E-ID auf den Weg gebracht werden.

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Fast drei Jahre nach dem Nein des Stimmvolks zu einer privaten E-ID hat der Bundesrat am Mittwoch die Vorlage für die Einführung einer staatlichen Lösung verabschiedet. Der elektronische Identitätsnachweis soll nach heutigen Plänen ab 2026 angeboten werden.

Die Botschaft zum Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (BGEID) gelangt rund ein halbes Jahr später ans Parlament als Anfang Dezember 2022 angekündigt. Nach der Vernehmlassung wurde die Vorlage in mehreren Punkten angepasst. Änderungen gab es beispielsweise beim Kreis der E-ID-Berechtigten, dem Prozess für die Ausstellung, bei Datenschutz-Aspekten, der Benutzerfreundlichkeit sowie der Supportorganisation.

Sorge vor Datenschutzproblemen

Insgesamt sei die geplante E-ID positiv angenommen worden, schrieb der Bundesrat. Begrüsst worden sei insbesondere, dass der Staat Betreiber der für den Betrieb der E-ID nötigen Vertrauensinfrastruktur sein soll.

In einem ersten Anlauf war das E-ID-Gesetz im März 2021 an der Urne gescheitert. Zur Debatte stand damals eine private Lösung. Sicherheitsbedenken beim Datenschutz gaben gemäss Umfragen nach der Abstimmung den Ausschlag für das Nein. (SDA/lag)

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