Am Obergericht des Kantons Zürich hat der Staatsanwalt am Freitag erklärt, der Beschuldigte habe im November 2017 auf der A4 bei Andelfingen ZH eventualvorsätzlich einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht. Die erste Instanz hatte Fahrlässigkeit erkannt.
Das Bezirksgericht Andelfingen ZH hatte den heute knapp 26-Jährigen Schweizer im Juli 2021 der mehrfachen Gefährdung des Lebens, fahrlässigen Tötung, fahrlässigen schweren Körperverletzung sowie verschiedener Verkehrsdelikte schuldig gesprochen. Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten.
Vor dem Obergericht sagte der Beschuldigte, mit der Berufung wolle er eine Strafreduktion erreichen. Er habe "schon genug Strafe erlitten", sei doch bei dem Unfall sein bester Kollege ums Leben gekommen. Das mache ihn zu schaffen.
Bei Detailfragen zum Unfallablauf machte er von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Dass er das Risiko eines schweren Unfalls in Kauf genommen habe, hatte er nie anerkannt.
Laut Staatsanwalt kann von Fahrlässigkeit nicht gesprochen werden. Der Beschuldigte habe mit seinem "Wahnsinnsritt", mit dem er via einen Rastplatz einen Sattelschlepper auf der A4 überholen wollte, jegliches Verantwortungsbewusstsein vermissen lassen und eine "enorme Gleichgültigkeit" gegenüber seinen Mitmenschen an den Tag gelegt.
Er habe eventualvorsätzlich gehandelt: Zwar habe er das Ergebnis des Manövers - ein Todesopfer, mehrere teils schwer Verletzte - nicht gewünscht, aber in Kauf genommen. Angemessen sei eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. © Keystone-SDA
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