Die Staatsanwaltschaft hat einen Jäger am Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland in Mels SG am Donnerstag beschuldigt, zwei Tiere illegal geschossen zu haben. Bei einer Hausdurchsuchung seien Geweih-Trophäen gefunden worden, die nicht wie vorgeschrieben deklariert worden seien.

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"Der Beschuldigte ist buchstäblich in eine Fotofalle getappt", führte der Staatsanwalt aus. Er nahm damit Bezug auf eine mutmassliche Jagd auf Rotwild des Beschuldigten während einer Nacht. Dabei sei der Beschuldigte zirka um Mitternacht in einem nicht jagdberechtigten Gebiet in eine Fotofalle getappt. Die Fotofalle habe der Beschuldigte im Anschluss verschwinden lassen. Auch sei die Jagd zur Nachtzeit illegal, so der Staatsanwalt.

Der Beschuldigte hatte bereits zuvor Bezug genommen auf den Vorwurf in der Anklageschrift, auf der Aufnahme einer Fotofalle zu sehen zu sein: "Die Person auf dem Foto bin zu tausend Prozent nicht ich", hatte der Beschuldigte gesagt. Ansonsten war er nicht auf die Fragen des Richters eingegangen und hatte die Aussagen mehrheitlich verweigert.

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Der Staatsanwalt argumentierte, dass es Hinweise gebe, dass der Mann auf der Aufnahme der Fotofalle tatsächlich der Beschuldigte sei. Eine gleichartige Arbeitskleidung wie auf der Aufnahme etwa sei bei einer Hausdurchsuchung beim Beschuldigten gefunden worden.

Präparierter Schädel eines Luchses im Schlafzimmer

Weiter seien bei der Hausdurchsuchung Geweih-Trophäen gefunden worden, die nicht wie vorgeschrieben deklariert worden seien. Wären die Rothirsche legal geschossen worden, hätte der Jäger diese auch deklarieren können, so die Staatsanwaltschaft.

Weitere Fragen ergäben sich bezüglich des präparierten Schädels eines geschützten Luchses im Schlafzimmer des Beschuldigten, so der Staatsanwaltschaft. Der Jäger habe nicht plausibel erklären können, wann und wo er das geschützte Tier gefunden habe.

Ebenfalls hätte der erfahrene Jäger wissen müssen, dass er das gefundene Tier den Behörden hätte melden müssen, sagte der Staatsanwalt. Er fordert unter anderem eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten sowie ein temporäres Jagdverbot. (SDA/aks)

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