Der Ständerat will die Bedingungen bei Wohnungsbau und -sanierung lockern. Eine Baubewilligung soll dann auch bei überschrittenen Lärm-Grenzwerten erteilt werden. Dafür muss das Umweltschutzgesetz geändert werden.

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Der Ständerat will die Bedingungen lockern, unter denen Wohnungen auch bei überschrittenen Lärm-Grenzwerten gebaut oder saniert werden können. So soll Bauen möglich sein, wenn zur Belüftung von lärmempfindlichen Räumen eine kontrollierte Lüftung installiert wird.

Umweltschutzgesetz soll geändert werden

Eine Baubewilligung in Gebieten mit nicht eingehaltenen Lärm-Immissionsgrenzwerten soll auch erteilt werden können, wenn bei jeder Wohneinheit mindestens ein lärmempfindlicher Raum über ein Fenster verfügt, bei dem die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind.

Auch muss ein privat nutzbarer Aussenraum zur Verfügung stehen, bei dem die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind.

Gesetzesprojekt muss noch in den Nationalrat

Der Ständerat sprach sich am Donnerstag für diese Änderungen des Umweltschutzgesetzes aus. Ausschlaggebend für diese Änderungsvorschläge ist ein Bundesgerichtsurteil, das laut Aussagen im Ständerat das Bauen oder Umbauen von Wohnungen in Siedlungen stark erschwert hat.

Das Gesetzesprojekt wird auch noch in den Nationalrat gehen. (SDA/aks)

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