Personen, die minderjährig verheiratet wurden, sollen besser geschützt werden. Solche Ehen sollen künftig bis zum 25. Lebensjahr für ungültig erklärt werden können.
Der Ständerat will minderjährig verheiratete Personen besser und länger schützen. Er ist am Dienstag stillschweigend auf eine Vorlage des Bundesrats zu einer Änderung mehrerer Gesetze in diesem Sinn eingetreten.
Nach dem Eintretensentscheid nahm der Ständerat die Detailberatung der Vorlage auf, welche später auch noch in den Nationalrat kommt. Einer der Kernpunkte der Vorlage ist, dass ein Gericht künftig Ehen bis zum 25. Lebensjahr eines minderjährig verheirateten Ehepartners für ungültig erklären können soll.
Heirat von Minderjährigen künftig wirkungslos
Heute ist das nicht möglich, wenn die minderjährig verheiratete Person das 18. Lebensjahr vollendet hat und damit volljährig geworden ist.
Ein zweiter Kernpunkt der Vorlage ist, dass Minderjährigenheiraten in der Schweiz in Zukunft wirkungslos sein sollen, wenn einer der Ehegatten im Zeitpunkt des Eheschlusses seinen Wohnsitz in der Schweiz hatte. Diese Regelung zielt insbesondere darauf ab, sogenannte Sommerferienheiraten zu verhindern. (SDA/tas)
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