Die Schweiz soll sich nach dem Willen des Parlaments in die Debatte im völkerrechtliche Grundlagen für eine Konfiskation russischer Staatsvermögen einbringen. Als Zweitrat hat der Ständerat am Donnerstag mehrere entsprechende Motionen gutgeheissen.

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Mit 21 zu 19 Stimmen bei drei Enthaltungen nahm die kleine Kammer fünf gleichlautende Motionen aus dem Nationalrat an. Eingereicht hatten sie noch vor den Wahlen vom Oktober 2023 fünf Mitglieder der Nationalratsfraktionen von SP, Grünen, GLP, Mitte und FDP.

Der Nationalrat hatte die Vorstösse in der Herbstsession angenommen. Die Befürworter hielten fest, dass es nicht um eine Beschlagnahmung ohne rechtliche Grundlage gehe. Die Schweiz könne jedoch einen substanziellen Beitrag leisten, um ein solch komplexes Vorhaben völkerrechtlich und technisch zum Erfolg zu führen.

Die Gegner im Ständerat gaben insbesondere zu bedenken, Staatsvermögen seien völkerrechtlich durch die Staatenimmunität geschützt. Dieses Prinzip zu schwächen, sei nicht im Interesse der Schweiz.

Der Motionstext verlangt vom Bundesrat Massnahmen, damit auf internationaler Ebene die völkerrechtlichen Grundlagen für einen Reparationsmechanismus erarbeitet werden. Dieser soll es erlauben, eingefrorene Gelder der Zentralbank eines Aggressors oder Vermögen von Staatsbetrieben rechtmässig an einen angegriffenen Staat zu überweisen.

Konkret ging es um Reparationszahlungen an die Ukraine aus russischem Staatsvermögen und dabei namentlich um eingefrorene Gelder der russischen Zentralbank. Der Bundesrat war mit dem Auftrag einverstanden. Er kann sich nun an die Umsetzung der Motionen machen.  © Keystone-SDA

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