Der Ständerat ist auf das neue Foltergütergesetz eingetreten. Bis auf eine Änderung beantragte die zuständige Kommission im Vorfeld der Diskussion, dem Nationalrat zu folgen.

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Mit dem neuen Foltergütergesetz will der Bundesrat die Ein-, Durch- und Ausfuhr, die ausser zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zum Zweck der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe keine praktische Verwendung haben, verboten werden. Damit soll eine Empfehlung des Europarats umgesetzt werden.

Minderheit gegen neues Foltergütergesetz

Eine Minderheit, vertreten durch Pirmin Schwander (SVP/SZ), verlangte, nicht einzutreten. Auf Gesetzesstufe sehe er keinen Handlungsbedarf, sagte Schwander. Der Bundesrat könne allfällige Lücken der bestehenden Gesetze auf Verordnungsstufe schliessen.

Der Nationalrat hatte in der Sommersession als Erstrat das Gesetz angenommen. Die vorberatende Kommission für Rechtsfragen des Ständerats (RK-S) beantragte eine Änderung: Medikamente sollen nicht dem neuen Gesetz unterstellt werden. (sda/bearbeitet von nap)

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