Bei fünf verschiedenen Volksinitiativen soll es in mehreren Kantonen zu Wahlfälschung gekommen sein. Die Bundeskanzlei hat deswegen eine weitere Strafanzeige eingereicht.
Die Bundeskanzlei hat eine zweite Strafanzeige wegen Verdachts auf Wahlfälschung eingereicht. Die Anzeige richtet sich gegen Unbekannt. Die Beweismittel deuten darauf hin, dass insgesamt 950 Unterschriften mutmasslich gefälscht worden seien.
Die bei der Bundesanwaltschaft eingereichte Strafanzeige umfasst Verdachtsfälle aus mehreren Kantonen aus dem laufenden Jahr für fünf verschiedene Volksinitiativen, wie die Bundeskanzlei (BK) am Mittwoch bekannt gab.
Auffälligkeiten bei Unterschriftenlisten
Auf die Verdachtsfälle stiess die BK bei der Kontrolle und Auszählung von Unterschriftenlisten. Dabei habe sie Auffälligkeiten festgestellt, die auf Fälschungen hindeuten, zum Beispiel verschiedene Handschriften bei Mehrfachunterzeichnungen derselben Person.
Weiter bündle die Strafanzeige fünfzehn Hinweise auf Fälschungen, auf die die BK von Gemeinden und Kantonen sowie in einem Fall von einer Einzelperson hingewiesen wurde. (SDA/bearbeitet von tas)
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