Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts erhöhte die Freiheitsstrafen für zwei junge Basler auf 64 bzw. 84 Monate, nachdem sie im März 2022 eine Bombe im Basler Bruderholzquartier gezündet hatten. Die Verurteilten wurden wegen Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase sowie qualifizierter Sachbeschädigung schuldig befunden.
Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts hat die Freiheitsstrafen für zwei junge Basler von 60 auf 64 und von 74 auf 84 Monate erhöht. Das Gericht erachtet es als erwiesen, dass die beiden im März 2022 im Basler Bruderholzquartier eine Bombe zündeten.
Das Gericht befand sie der Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, der qualifizierten Sachbeschädigung sowie des versuchten Herstellens, Verbergens, Weiterschaffens von Sprengstoffen und giftigen Gasen für schuldig. Ersterer wurde zudem wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz verurteilt, wie am Montag bekannt wurde.
Sachschaden betrug 170.000 Franken
Beim zweiten Verurteilten handelt es sich um eine Gesamtstrafe. Die Berufungskammer widerrief eine vom Strafgericht Basel-Landschaft im November 2020 bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe von 20 Monaten.
Die jungen Basler zündeten 2022 eine Bombe bei einem Einfamilienhaus in Basel. Es entstand Sachschaden von rund 170.000 Franken. Sie wollten die Eigentümer in Angst versetzen und später Lösegeld verlangen. Dazu kam es jedoch nicht. (SDA/phs)
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