Der Mieterverband (MV) wehrt sich gegen eine Revision des Mietrechts. Ein Vorschlag der Hauseigentümer sieht unter anderem vor, dass Anfangsmietzinse nur noch angefochten werden können, wenn eine Notlage besteht.

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Der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) setzt sich zur Wehr gegen einen weiteren Vorschlag der Hauseigentümer zur Revision des Mietrechts. Die Anpassungen würden die Rechte der Mietenden massiv schwächen. Die Vermieter hingegen argumentieren mit besserer Transparenz.

Neu sollen Anfangsmietzinse nur noch angefochten werden können, wenn eine Notlage besteht. Ausserdem sollen für die Festlegung der quartierüblichen Mietzinse nur noch drei Vergleichsobjekte vorgelegt werden müssen. Die Vernehmlassungsfrist zu zwei parlamentarischen Initiativen lief am Mittwoch ab.

Hauseigentümer: Mehr Transparenz bei überhöhten Mietzinsen

Nach Ansicht der Hauseigentümer würden die Vorlagen dazu führen, dass überhöhte Mietzinsen transparenter gemacht würden. Ausserdem werde damit klargestellt, in welchen Fällen ein Anfangsmietzins kostenlos angefochten werden könnte.

Der Mieterverband (MV) hingegen kritisiert, dass es für Mietende massiv schwieriger würde, sich gegen ungerechtfertigte Mietzinse zu wehren. Er befürchtet, dass Vermieter künftig die teuersten Wohnungen auf dem Markt als Vergleichswohnungen auswählen könnten. (SDA/tas)

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