Die Swisscom hat im Glasfaserstreit eine Busse von der Eidgenössischen Wettbewerbskommission (Weko) erhalten. Die Kartellwächter halten die Bauweise des Glasfasernetzes für wettbewerbswidrig.
Sie haben den Telekomkonzern nun zu einer Strafzahlung von rund 18 Millionen Franken verdonnert. Dies teilte die Weko am Donnerstag in einem Communiqué mit.
Im Dezember 2020 hatten die Wettbewerbshüter den Glasfaserausbau der Swisscom mit vorsorglichen Massnahmen gestoppt.
Seit Jahren andauernder Glasfaserstreit
Die von der Swisscom geänderte Netzarchitektur mit nur einer Zuleitung von der Telefonzentrale bis zum Strassenschacht verstösst laut Weko gegen das Kartellrecht. Die Wettbewerbskommission pocht auf einen Ausbau mit einer Zuleitung für jeden Haushalt.
Nur so können Konkurrenten der Swisscom den Kunden eigene Internetangebote machen, die sich von jenen der Swisscom unterscheiden, und beispielsweise höhere Surfgeschwindigkeiten anbieten als der "Blaue Riese". Zudem erhält so jeder Haushalt eine Direktleitung in die Telefonzentrale und muss sich nicht die Zuleitung mit den Nachbarn teilen.
Allerdings ist diese Bauweise teurer, als nur eine Zuleitung von der Telefonzentrale bis zum Strassenschacht vor den Häusern zu verlegen. Die Swisscom hat aus Kostengründen die billigere Variante gewählt und trotz des Vetos der Wettbewerbshüter lange daran festgehalten. (SDA/lag)
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