Die Tessiner Regierung hat eine Obergrenze bei der Zulassung von im ambulanten Bereich tätigen Ärzten festgelegt. Der Zulassungsstopp solle helfen, die Gesundheitskosten zu senken, wie Gesundheitsvorsteher Raffale De Rosa am Dienstag vor den Medien erklärte.

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Beroffen sind die Fachbereiche Anästhesiologie, Kardiologie, Onkologie, Nephrologie, Neurologie, Plastische Chirurgie, rekonstruktive und ästhetische Chirurgie, Dermatologie, Gastroenterologie, Radiologie, Chirurgie, Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates.

Ausgeschlossen vom Zulassungsstopp sind die allgemeine Innere Medizin, Allgemeinmediziner, Kinderheilkunde, Psychiatrie sowie Kinder- und Jugendpsychotherapie. Der Zulassungsstopp gilt ab dem 1. November 2023.   © Keystone-SDA

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