Schlecht integriert und finanziell mau aufgestellt: So urteilt der Thurgauer Grosse Rat über einen Syrer. Das Bundesgericht hatte zuvor entschieden, dass der Mann eingebürgert werden solle. Zu Ende ist die Geschichte mit dem aktuellen Entscheid noch immer nicht.
Der Thurgauer Grosse Rat hat am Mittwoch das umstrittene Einbürgerungsgesuch eines Syrers abgelehnt. Damit missachtet das Kantonsparlament einen Entscheid des Bundesgerichts. Dieses wies die Behörden an, den Mann einzubürgern.
Die Mehrheit des Parlaments folgte mit 72 zu 42 Stimmen einem Antrag, das Gesuch eines Syrers abzulehnen. Der Mann lebe nicht in geordneten finanziellen Verhältnissen und sei schlecht integriert.
Seit 2006 wohnt der Syrer in der Schweiz. Unter anderem arbeitet er als Übersetzer am Gericht. 2018 stellte er ein Gesuch um Einbürgerung, das die Behörden wegen geschuldeten Alimentenbevorschussungen in der Höhe von 11'500 Franken ablehnten.
Weiterer Gang vor Bundesgericht?
Dagegen wehrte sich der Mann bis vor Bundesgericht. 2023 rügte dieses den negativen Einbürgerungsentscheid als "unhaltbar und willkürlich". Der Mann solle eingebürgert werden, wies das Bundesgericht die zuständige Gemeinde Romanshorn an.
Das letzte Wort hatte schliesslich das Kantonsparlament, das nun einen weiteren Gang vor das Bundesgericht riskiert. (sda/bearbeitet von fte)