Das Thurgauer Obergericht hat den Grundsatz der Justizöffentlichkeit und die Medien- und Informationsfreiheit verletzt. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
Das Obergericht schloss 2022 die Öffentlichkeit inklusive Gerichtsberichterstatter von einer Berufungsverhandlung und der folgenden mündlichen Urteilseröffnung aus.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Journalisten des Tages-Anzeigers gegen die Verfügung der Präsidentin des Thurgauer Obergerichts in allen Punkten gutgeheissen, wie aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil hervor geht. Der Ausschluss war unverhältnismässig.
Im Verfahren vor dem Obergericht ging es um mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern, mehrfache sexuelle Nötigung sowie Pornographie. Die Vertreterin der Privatkläger hatte den Ausschluss beantragt. Bereits das erstinstanzliche Verfahren hatte hinter verschlossenen Türen stattgefunden. (Urteil 7B_61/2022 vom 25.6.2024) © Keystone-SDA
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