Das Regionalgericht Berner Oberland hat am Montag eine psychisch kranke Frau nach der Tötung ihres Ehegatten zu einer stationären therapeutischen Massnahme verurteilt. Verteidigung und Anklage waren sich bezüglich der Massnahme einig.

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Gemäss einem psychiatrischen Gutachten leidet die 60-Jährige an einer Schizophreniespektrumsstörung und ist nicht schuldfähig. Die Staatsanwaltschaft stellte dem Gericht den Antrag, die Frau im Rahmen einer stationären Massnahme in eine geschlossene psychiatrische Institution einzuweisen. Dieser Forderung folgte das Regionalgericht Berner Oberland am Montag.

Die Tat hatte sich im August 2022 im Haus der Ehegatten zugetragen. Beim Todesopfer handelte es sich um den damaligen Gemeindepräsidenten von Lauterbrunnen. (SDA/aks)

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