Das Bezirksgericht Zürich hat eine 20-jährige Transfrau nach einem Messerangriff auf einen Freier wegen versuchter schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen. Es verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und einen Landesverweis von fünf Jahren.
Die Rumänin, die seit knapp einem Jahr in Sicherheitshaft sitzt, wird nach dem Urteilsspruch am kommenden Montag dem Migrationsamt zugeführt und ausgeschafft - sofern die Staatsanwaltschaft bis dahin keine neuen Anträge auf Haft stellt.
Die 20-Jährige hatte am Donnerstag während der Hauptverhandlung geltend gemacht, dass der Freier sie gewürgt und an den Haaren gezogen habe, weil er mit ihr nicht zufrieden war. In Todesangst habe sie zum Messer gegriffen und zugestochen, bis er sie losgelassen habe und sie ins Badezimmer habe flüchten können. Deren Verteidigerin hatte deshalb eine Notwehrsituation geltend gemacht, wofür ihre Mandantin freizusprechen sei.
Die Staatsanwältin hatte hingegen eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren und einen Landesverweis von sieben Jahren gefordert. Die Aussagen der Beschuldigten seien nicht über alle Zweifel erhaben. Diese seien teilweise unlogisch und widerlegt. So habe sie an Hals, Kopf und Rumpf keine Verletzungen aufgewiesen, auch die künstlichen Fingernägel seien alle ganz gewesen. "Dies spricht gegen Kampfhandlungen, wie sie sie vorbringt."
Das Gericht stufte die Aussagen der Transfrau ebenfalls als widersprüchlich ein. Auf Aufnahmen einer Überwachungskamera sei ersichtlich, dass der Mann nackt und blutend aus der Wohnung gestürmt sei, hielt der Richter unter anderem fest. Hätte sich die Frau wie von ihr vorgebracht im Badezimmer eingesperrt, hätte er sich wohl noch kurz angezogen. © Keystone-SDA
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