Der Bundesrat möchte, dass mehr ukrainische Flüchtlinge in der Schweiz eine Erwerbsarbeit annehmen. Dabei sind auch einige konkrete Massnahmen vorgesehen.

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Ukrainische Geflüchtete in der Schweiz sollen vermehrt eine Arbeit annehmen. Der Bundesrat hat das Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, bis im Februar 2025 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten mit Gesetzesänderungen, die die Arbeitsintegration fördern.

Das entschied der Bundesrat aufgrund des Berichts der Evaluationsgruppe zum Status S, den er am Freitag zur Kenntnis nahm. Die Gruppe um den ehemaligen Aargauer Regierungsrat Urs Hofmann hatte die damalige Justizministerin Karin Keller-Sutter eingesetzt, um Erfahrungen mit dem Status S rasch auszuwerten und aufzubereiten.

Das soll umgesetzt werden

Einfachere Verfahren, damit ukrainische Geflüchtete eine Erwerbsarbeit in der Schweiz annehmen, hatte das Parlament gefordert. Die Räte verlangten, die heutige Bewilligungspflicht fürs Arbeiten durch eine Meldepflicht zu ersetzen.

Für Geflüchtete mit Status S soll zusätzlich eine Meldepflicht bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung gelten. Erwerbstätige sollen den Kanton wechseln und zur Teilnahme an Integrationsmassnahmen verpflichtet werden können. (SDA/bearbeitet von phs)

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