Der Kanton Uri hat bei der Vergabe der Seeschüttung zu recht einen Anbieter ausgeschlossen. Das Urner Obergericht hat deswegen die Beschwerde des nicht berücksichtigten Anbieters abgewiesen, übt aber auch Kritik am Kanton Uri.

Mehr Schweiz-Themen finden Sie hier

Grund der Kritik ist, dass der Kanton den Vertrag mit der siegreichen Anbieterin bereits vor Mitteilung des Ausschlusses abgeschlossen hat. Dies entspreche nicht den Vorgaben des öffentlichen Vergaberechts, teilte das Obergericht am Freitag mit. Da der Ausschluss aber inhaltlich korrekt sei, habe dies im konkreten Fall keine Auswirkungen.  © Keystone-SDA

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.