Der Kanton Uri hat bei der Vergabe der Seeschüttung zu recht einen Anbieter ausgeschlossen. Das Urner Obergericht hat deswegen die Beschwerde des nicht berücksichtigten Anbieters abgewiesen, übt aber auch Kritik am Kanton Uri.
Grund der Kritik ist, dass der Kanton den Vertrag mit der siegreichen Anbieterin bereits vor Mitteilung des Ausschlusses abgeschlossen hat. Dies entspreche nicht den Vorgaben des öffentlichen Vergaberechts, teilte das Obergericht am Freitag mit. Da der Ausschluss aber inhaltlich korrekt sei, habe dies im konkreten Fall keine Auswirkungen. © Keystone-SDA
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