Im Fall eines Tötungsdelikts in Mels SG ist noch kein Urteil gesprochen worden. Die Richter fordern ein erneutes Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten.
Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland in Mels SG hat am Freitag noch kein Urteil gesprochen im Fall um ein Tötungsdelikt an der Fasnacht 2022. Nach Ansicht der Richter muss ein erneutes Gutachten verschiedene offene Fragen klären.
Das neue Gutachten soll die Schuldfähigkeit des Beschuldigten nochmals klären. Noch nicht ganz geklärt ist für die Richterinnen und Richter beispielsweise die Frage, wie gewohnt es der Beschuldigte war, Alkohol zu trinken.
Mit Regenschirm in Augen gestochen
Das Tötungsdelikt ereignete sich an der Fasnacht 2022 in Mels. Zwischen dem Beschuldigten und einem 45-jährigen Italiener war es zu einer Auseinandersetzung gekommen. Dabei stach der junge Mann dem Italiener mit einem Regenschirm in beide Augen. Dieser starb an Schädel-Hirnverletzungen. (SDA/tas)
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