Das Bundesgericht hat am Dienstag entschieden, dass die Dauer einer Vergewaltigung in keinem Fall zu Gunsten des Täters gewertet werden darf. Ein verurteilter Sexualstraftäter hatte argumentiert, dass die kurze Dauer der Tat bei der Strafzumessung hätte einfliessen müssen.

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Die Dauer einer Vergewaltigung dürfe für die Strafzumessung in keinem Fall zu Gunsten des Täters berücksichtigt werden. Dies betont das Bundesgericht in einem am Dienstag publizieren Fall aus dem Kanton Wallis.

Umgekehrt könne es sich durchaus erschwerend auf die Schuld des Täters auswirken, wenn die Länge der Tat auf eine erhöhte kriminelle Energie schliessen lasse.

Verurteilter Straftäter klagte

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Portugiesen abgewiesen. Dieser argumentierte, das Walliser Kantonsgericht hätte seine Schuld bei der Strafzumessung wegen der kurzen Dauer der Tat milder beurteilen müssen.

Das höchste Schweizer Gericht hält fest, dass die Bezeichnung "Vergewaltigung von kurzer Dauer" ein Unding sei. Die Verletzung des geschützten Rechtsguts werde ab dem ersten Moment der sexuellen Handlung bewirkt.

Der Täter überwältigte 2023 eine Frau, die sich auf dem Heimweg befand. Die Vorinstanz verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 42 Monaten. Es sprach zudem eine Landesverweisung von zehn Jahren aus. (SDA/bearbeitet von aks)

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