Ein Vater steht vor Gericht, weil er seinen Sohn mit einem Hammer schwer verletzt hat. Die Staatsanwaltschaft fordert eine 5-jährige Freiheitsstrafe wegen versuchter Tötung. Der Mann behauptete, in Notwehr gehandelt zu haben.

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Weil er seinen Sohn mit einem Hammerschlag im Frühling 2023 in der Region Aarau schwer verletzt hat, steht ein Vater heute Donnerstag wegen versuchter Tötung vor dem Bezirksgericht Aarau. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren.

Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erhob im November gegen den 54-jährigen Vater Anklage wegen versuchter Tötung. Dieser hatte sich gegen die Inhaftierung juristisch gewehrt. Wegen Wiederholungsgefahr wurden seine Einsprachen von mehreren Instanzen abgewiesen.

Vater behauptet, in Notwehr gehandelt zu haben

Aus den bisherigen Urteilen geht hervor, dass der Mann seinen Sohn mit einem Hammer auf den Kopf schlug. Der Schlag mit der flachen Hammerseite verletzte den 17-jährigen Sohn schwer. Im Spital musste er notfallmässig am Kopf operiert werden. Ein Gutachter sprach von einer konkreten Lebensgefahr.

Der Angeklagte machte laut dem Obergericht Notwehr geltend, weil der Sohn ihn angegriffen habe. Ein psychiatrisches Gutachten bezeichnete den Mann als "gefährlich" und kam zum Schluss, dass er die Tat geplant habe. (SDA/phs)

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