Ein wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation verurteilter Anhänger der Terrormiliz Islamischer Staat kommt doch nicht frei. Das Bundesgericht hat am Dienstagnachmittag die Freilassung mit einer superprovisorischen Verfügung gestoppt.

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Es hat damit eine Beschwerde des Staatssekretariats für Migration (SEM) vom gleichen Tag gutgeheissen. Die Parteien können nun Stellung nehmen, damit das Bundesgericht definitiv über die vorsorgliche Massnahme entscheiden kann.  © Keystone-SDA