Das Bundesgericht hat die Verurteilung von Erwin Sperisen zu 15 Jahren Freiheitsstrafe wegen Beihilfe zum Mord aufgehoben. Es folgte damit einem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).

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Das ursprüngliche Urteil gegen den ehemaligen Polizeichef von Guatemala hatte das Genfer Kantonsgericht 2018 gefällt. In einem für Montag zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil lässt das Höchstgericht das Revisionsgesuch von Sperisen teilweise zu.

Dieses stützt sich auf das EGMR-Urteil vom 13. Juni. Der Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg war zum Schluss gekommen, dass die Präsidentin der Beschwerdekammer des Genfer Berufungsgerichts befangen war.

Das Bundesgericht wies den Fall an die Genfer Gerichte zurück, damit diese das Verfahren auf dem Stand von Anfang Oktober 2017 wieder aufnehmen. Es entschied nicht über die Freilassung von Sperisen. Diese wurde auf Antrag der Genfer Staatsanwaltschaft ausgesetzt. Der Entscheid liegt beim kantonalen Straf- und Massnahmenvollzugsgericht.  © Keystone-SDA

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