Verheiratete Paare dürfen bei Steuern und AHV-Rente nicht länger diskriminiert werden gegenüber Unverheirateten. Das verlangen zwei von der Mitte-Partei eingereichte Initiativen. Die umstrittene Individualbesteuerung steht derweil zuoberst auf der politischen Agenda.
Die beiden Volksinitiativen mit den Titeln "Ja zu fairen Steuern" und "Ja zu fairen AHV-Renten" zielen auf eine Korrektur der Ungerechtigkeit ab. Sie wurden am Mittwoch in Bern mit 102'355 beziehungsweise 105'931 beglaubigten Unterschriften eingereicht, wie die Mitte-Partei schrieb.
Bei der Bundessteuer müssen verheiratete und eingetragene Paare im Vergleich zu Konkubinatspaaren mehr abliefern. Von dieser sogenannten Heiratsstrafe betroffen waren nach Angaben des Bundes von 2019 rund 454'000 Zweiverdiener-Ehepaare und 250'000 Rentner-Ehepaare.
Das Bundesgericht hatte bereits 1984 festgestellt, dass die steuerliche Diskriminierung verheirateter und eingetragener Paare gegenüber Konkubinatspaaren verfassungswidrig sei. Die Abschaffung der "Heiratsstrafe" ist seit Jahren Thema in der Politik. © Keystone-SDA
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