Die Vorsorgeguthaben der beruflichen Vorsorge sollen weiterhin zu mindestens 1,25 Prozent verzinst werden. Das empfiehlt die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) dem Bundesrat.

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Über die Festsetzung des Mindestzinssatzes entscheidet der Bundesrat. Für das laufende Jahr hatte er den Mindestzinssatz um 0,25 Prozentpunkte auf 1,25 Prozent erhöht. Dabei soll es nun vorderhand bleiben, wie es in der Mitteilung der BVG-Kommission vom Montag hiess.

Der Mindestzinssatz gibt vor, wie hoch das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge mindestens verzinst werden muss. Entscheidend für seine Höhe ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen und zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.  © Keystone-SDA

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