Ein Chirurg hat sich am Dienstag vor dem Kantonsgericht St. Gallen dagegen gewehrt, für den Tod einer Patientin verantwortlich zu sein. Ihm wurde ein Behandlungsfehler vorgeworfen.
Gemäss der Anklage wurden bei einer Operation Clips nicht richtig verschlossen. Der Arzt argumentierte jedoch mit Materialfehlern.
Eine damals 39-jährige Frau begab sich 2017 wegen Bauchschmerzen in ein Spital im Kanton St. Gallen, wie es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft heisst. Am Abend wurde die Frau vom mittlerweile 60-jährigen Chirurgen wegen einer Gallenblasenentzündung operiert.
In der Nacht nach der Operation starb die Frau durch Blutverlust in der Bauchhöhle. Die Blutung sei auf einen Behandlungsfehler des Chirurgen zurückzuführen, heisst in der Anklageschrift weiter. Der Chirurg habe die Schlagader der entfernten Gallenblase nicht richtig mit Clips verschlossen. Clips seien unvollständig oder gar nicht deformiert worden.
Der Chirurg wehrte sich vor dem Kantonsgericht gegen den Vorwurf eines Behandlungsfehlers. "Ich denke, dass die Clips verschlossen waren und aus irgendwelchen Gründen einen Materialfehler gehabt haben", sagte der Chirurg vor Gericht.
Verteidiger zieht Gutachten in Zweifel
Während der Operation habe es keine Komplikationen gegeben, so der Chirurg weiter. Im Anschluss an die Operation sei die Patientin jedoch entgegen seiner Anordnung nicht auf eine Überwachungsstation, sondern auf eine gewöhnliche Station gebracht worden. Auf einer Überwachungsstation wäre der Zustand der Patientin nach der Operation erkannt worden, argumentierte der Arzt.
Der Verteidiger des Chirurgen zog insbesondere die von der Staatsanwaltschaft hinzugezogenen Gutachten in Zweifel. Dem Aspekt eines möglichen Materialfehlers bei den verwendeten Clips sei keine Beachtung geschenkt worden.
"Es kann gut sein, dass bei der Operation eine fehlerhafte Charge von Clips vorhanden war." Ein möglicher Materialfehler lasse sich heute aber nicht mehr überprüfen. Die damals verwendeten Clips seien nicht als Beweismittel eingezogen worden und damit heute nicht mehr vorhanden. Dieser Umstand müsse sich entlastend auswirken.
Wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
Es gebe keine Beweise, dass der Beschuldigte seine Sorgfaltspflichten verletzt habe, so der Verteidiger weiter. Das Urteil der Vorinstanz sei aufzuheben und der Chirurg vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freizusprechen.
2021 hatte das Kreisgericht See-Gaster in Uznach SG den Arzt wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Die Vorinstanz verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 80 Tagessätzen mit einer Probezeit von zwei Jahren. (SDA/phs)
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