Die Staatsanwaltschaft muss im Quadroni-Fall nochmals über die Bücher: Der Whistleblower erzielt einen Teilerfolg vor Gericht. Demnach hätte das Strafverfahren gegen einen Polizeibeamten nicht eingestellt werden dürfen.
Die Bündner Staatsanwaltschaft muss im Fall des Baukartell-Whistleblowers Adam Quadroni ein eingestelltes Strafverfahren gegen einen leitenden Polizisten wieder aufnehmen. Das Kantonsgericht hat eine entsprechenden Beschwerde Quadronis weitgehend gutgeheissen.
Wie dem kürzlich publizierten Urteil zu entnehmen ist, handelt es sich beim Polizeibeamten um den damaligen Chef des Polizeipostens Scuol. Dieser war 2016 und 2017 in verschiedene Polizeieinsätze gegen den Whistleblower mehr oder weniger direkt involviert.
Staatsanwaltschaft stellte Strafverfahren 2022 ein
Am 20. Juni 2022 stellte die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren ein, mit der Begründung, es habe sich kein Tatverdacht gegen den leitenden Polizisten ergeben. Gegen die Einstellung erhob Quadroni Beschwerde beim Kantonsgericht und erhielt in mehreren Punkten recht.
Es könne nicht von einer derart klaren Sach- und Rechtslage gesprochen werden, dass eine Einstellung des Strafverfahrens gerechtfertigt wäre, lautet das Fazit des Gerichts. (SDA/ank)
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